Häusliche Krankenpflege

aus dem SGB V Bereich: • Medikamentengabe • Blutzuckermessung • Injektionen • Verbandswechsel/Wundversorgung • An- und Ausziehen von Kompressions- strümpfen/- strumpfhosen • Anlegen und Abnehmen eines Kompressionsverbandes • Versorgung bei PEG • Stoma-Versorgung • SPK-Versorgung

Pflegerische Versorgung nach SGB XI

Leistungen bei festgestellter Pflegebedürftigkeit werden von uns direkt mit den Pflegekassen oder den Sozialämtern abgerechnet. • Hilfe bei der Körperpflege • Hilfe bei An- und Auskleiden • Hilfe bei der Ernährung • Einkaufen

Versorgung nach §45 SGB XI

Unsere Pflegekräfte erbringen zusätzliche Betreuungsleistungen: • Spaziergänge • Vorlesen • Spiele spielen • Gespräche… Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI Wir führen für Sie Beratungsbesuche für Geldleistungen bei der Pflegeversicherung durch.

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Preise und Bedingungen

Durch Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen rechnen wir unsere Leistungen in der häuslichen Pflege gemäß den jeweils aktuell gültigen Verträgen mit Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Pflegekasse ab. Ihnen entstehen durch unsere Leistungen, innerhalb der vertraglich geregelten Vereinbarungen mit den Kostenträgern, bis zu gewissen Höchstgrenzen keine Kosten.